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   FG Sachsen, 14.10.2014 - 3 K 1566/10   

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https://dejure.org/2014,71324
FG Sachsen, 14.10.2014 - 3 K 1566/10 (https://dejure.org/2014,71324)
FG Sachsen, Entscheidung vom 14.10.2014 - 3 K 1566/10 (https://dejure.org/2014,71324)
FG Sachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2014 - 3 K 1566/10 (https://dejure.org/2014,71324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte und einheitliche Feststellung des Veräußerungsgewinns einer vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entschädigungszahlungen an Grundstückseigentümer wegen Umsiedlungen in den vom Elbehochwasser im August 2002 betroffenen Gebieten führen nicht zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14

    Gebäudefeuerversicherung - Entschädigung zum Neuwert als steuerbare Einnahme -

    Auszug aus FG Sachsen, 14.10.2014 - 3 K 1566/10
    Dies beträfe möglicherweise insbesondere die Nachholung der im Streitfall offensichtlich unterbliebenen, aber im Jahr 2002 zwingend (vgl. Kulosa in L. Schmidt, EStG, § 7 Rz. 126) vorzunehmenden Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG, soweit eine Saldierung mit den Entschädigungsleistungen nicht als zulässig erachtet wird (vgl. hierzu zum Meinungsstand Meinert, EFG 2014, S. 442, Anm. zum Urteil des Hessischen FG vom 26. November 2013, Rev. IX R 1/14).
  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 26/01

    Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil

    Auszug aus FG Sachsen, 14.10.2014 - 3 K 1566/10
    Dies ist Ausdruck der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und des gesetzgeberischen Willens, für die steuerliche Behandlung den wirtschaftlichen Umständen den Vorrang vor der Zivilrechtslage einzuräumen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 26/01, BStBl. II 2004, S. 651).
  • BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87

    Kein Wahlrecht des Zeitpunktes bei Inanspruchnahme der AfaA

    Auszug aus FG Sachsen, 14.10.2014 - 3 K 1566/10
    Nur soweit die Zahlungen durch das Schadensereignis bedingte Werbungskosten ausgleichen sollen, wäre denkbar, die Zahlung ähnlich wie bei einer Versicherungsentschädigung bei Brandschäden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzusehen (z.B. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, BStBl. II 1994, S. 12).
  • BFH, 17.05.1995 - X R 64/92

    Vereinbarung wertmindernder Beschränkung des Grundstückseigentums gegen Entgelt

    Auszug aus FG Sachsen, 14.10.2014 - 3 K 1566/10
    Aus prozessökonomischen Gründen merkt der Senat aber an, dass Entschädigungszahlungen in der Regel weder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung darstellen noch sonstige Einkünfte iSd. § 22 Nr. 3 EStG (vgl. zB BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 X R 64/92, BStBl. II 1995, S. 640 m.w.N).
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 3/01

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Sachsen, 14.10.2014 - 3 K 1566/10
    Nach den BFH-Urteilen vom 31. Mai 1972 I R 49/69, BStBl. II 1972, S. 696 und vom 26. Juni 2002 IV R 3/01 BStBl. II 2003, S. 112 bei einem solch krassen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kein entgeltliches Veräußerungsgeschäft gegeben.
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 97/07

    Zahlungen Dritter im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung kein Entgelt für

    Auszug aus FG Sachsen, 14.10.2014 - 3 K 1566/10
    Außerhalb von Veräußerungen oder veräußerungsähnlichen Vorgängen gehört ein Entgelt, das dafür erbracht wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird, nicht zu Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG (BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 97/07 zu § 22 Nr. 3 EStG).
  • BFH, 31.05.1972 - I R 49/69

    Erwerb eines Betriebs gegen Übernahme der Verbindlichkeiten

    Auszug aus FG Sachsen, 14.10.2014 - 3 K 1566/10
    Nach den BFH-Urteilen vom 31. Mai 1972 I R 49/69, BStBl. II 1972, S. 696 und vom 26. Juni 2002 IV R 3/01 BStBl. II 2003, S. 112 bei einem solch krassen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kein entgeltliches Veräußerungsgeschäft gegeben.
  • BFH, 22.07.2005 - XI B 151/03

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beiladung

    Auszug aus FG Sachsen, 14.10.2014 - 3 K 1566/10
    Denn bei der gesonderten und einheitlichen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen ist nicht die Festsetzung der Steuer, sondern die Feststellung der einzelnen Besteuerungsgrundlage selbständig anfechtbar, soweit sie eine rechtlich selbständige Würdigung beinhalten und eines rechtlich selbständigen Schicksals fähig sind (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2005 XI B 151/03, BFH/NV 2005, S. 2034).
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